Kinderschutz

Kinderschutz nach Art. 9aBayKiBiG

Ziel unserer Einrichtung ist es, familienergänzend und entlastend mit den Eltern zusammenzuarbeiten. Alle unsere Kinder haben das Recht auf bestmögliche Förderung. Ebenso haben sie das Recht auf Partizipation am täglichen Geschehen.

Ein besonderes Augenmerk legt unsere Einrichtung auf den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Kinder. Dies wird durch §8aSGB VII, sowie im Artikel 9aBayKiBiG geregelt.

Der Ablauf der einzelnen Schritte im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung:

  1. Mit Gesamtteam erfolgt eine Gefährdungseinschätzung.
  2. Suche nach Lösungsmöglichkeiten zusammen mit den Eltern des Kindes.
  3. Einbeziehung einer erfahrenen Fachkraft.

Insbesondere hat der Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Fachkräfte bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

Weiter haben die Eltern bei der Anmeldung zum Beispiel zum Besuch einer Kindertagesstätte eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Die Nichtvorlage einer Bestätigung ist für die Förderung nach diesem Gesetz unschädlich.

Der Träger ist verpflichtet, schriftlich festzuhalten, ob vonseiten der Eltern ein derartiger Nachweis vorgelegt wurde.

Konkret heißt dies für unsere Einrichtung:

  • Bei der Aufnahme in unserer Kindertagesstätte nehmen wir Einblick in das Vorsorgeuntersuchungsheft und in den Impfpass des Kindes; dies wird in den Unterlagen verankert.
  • Besteht der Verdacht oder die Besorgnis einer Kindeswohlgefährdung, setzen wir uns mit verschiedenen Fachstellen (Schutzhöhle e.V., Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle im Treffpunkt Familie) in Verbindung.
  • Weiterhin sind Beobachtungsbögen (Perik, Seldak) sowie im Einzelfall dokumentierte Eltern- bzw. Krisengespräche für uns selbstverständlich.
  • Um entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr zu erzielen, besucht uns regelmäßig der Verkehrspolizist. Mit den Vorschulkindern findet auch ein Schulwegtraining statt.
  • Wichtig ist auch, den Kindern die Angst vor kleineren und größeren Verletzungen zu nehmen. Deshalb findet für die Vorschulkinder 1x jährlich ein "Erste-Hilfe-Kurs" statt.
  • Das gesamte Team bildet sich ebenso regelmäßig durch "Erste-Hilfe am Kind" bzw. "Ersthelfer" weiter.